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Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Der Kirchenaustritt muss persönlich bei dem Standesamt erklärt werden, in dem die erklärende Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat.

Die Erklärung zum Kirchenaustritt kann zudem auch bei einem Notar erklärt werden, diese Erklärung wird dann allerdings erst mit Eingang beim Wohnsitzstandesamt wirksam.


Notwendige Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

falls vorhanden eine Taufbescheinigung

bei Verheirateten oder Geschiedenen eine Eheurkunde


Gebühren

30,00 € (gemäß Allgemeine Gebührenordnung Land Sachsen-Anhalt)


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
Telefon (034651) 383-520
Telefax (034651) 383-22

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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