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Gebührenerhebung für die Nutzung der Sporthalle Wallhausen

Sehr geehrte Damen und Herren, Vereinsmitglieder und Sportinteressierte,

 

der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat in der Sitzung am 29.11.2018 nach einer kontroversen und leidenschaftlich geführten Diskussion eine Satzung über die Nutzung der Sporthalle und eine Gebührenordnung für die Sporthalle in der Gemeinde Wallhausen beschlossen. Beide Rechtsvorschriften treten nach ihrer Veröffentlichung (Bekanntgabe) ab dem 01.03.2019 in Kraft.

 

Die Gebührenordnung regelt die Gebühr zur Beteiligung an den Betriebskosten der Sportstätte. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens muss durch den SV Wacker Wallhausen e.V. oder durch andere ortsansässige Vereine der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" pro Stunde 10,00 Euro für die Nutzung der Zweifelderhalle, pro Leichtathletik-Anlage oder des Sportraums/Aufenthaltsraums an die Gemeinde Wallhausen gezahlt werden. Fremdnutzer zahlen 20,00 Euro pro Stunde. Es ist hierbei zu erwähnen, dass mit dieser Gebühr keine völlige Kostendeckung bei den Betriebskosten der Sporthalle erreicht wird. Hierzu müssten die Gebühren um ein Vielfaches erhöht werden, auf über 30,00 Euro pro Stunde.

 

Diese Gebühr und deren Erhebungsgrund wurden in verschiedenen Sitzungen des Gemeinderats seit dem Jahr 2016 mehrmals detailliert besprochen. Die Gemeinde Wallhausen befindet sich aufgrund der angespannten Finanzlage seit geraumer Zeit in der Haushaltskonsolidierung (Schuldenreduzierung, Ausgabensenkung und Einnahmeerhöhung) und kann daher nicht mehr den Grundsatz des kostenfreien Zugangs zu Sportstätten nach § 11 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG) einhalten. Hierin heißt es: "Sportstätten in öffentlicher Trägerschaft sind gemeinnützigen Sportorganisationen gemäß § 3 Abs. 1 SportFG zur nicht auf Gewinnerzielung gerichteten, sportlichen Betätigung grundsätzlich zur Verfügung zu stellen. Die Überlassung soll unentgeltlich erfolgen. Eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten kann erfolgen." Eine Abkehr von diesem Grundsatz wird indirekt auch von der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz gefordert, um die Einnahmen zur Deckung des jährlichen Haushaltes in der Gemeinde Wallhausen zu steigern.

 

Da der SV Wacker Wallhausen e.V. neben der Grundschule und der Kindertagesstätte einer der Hauptnutzer der Sporthalle in Wallhausen ist, hatte die Mitgliederversammlung nach einem Vorschlag aus der Vereinsleitung heraus bereits in der Sitzung am 08.06.2017 die Anhebung der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.07.2017 beschlossen, damit eine mögliche Gebührenpflicht zur Nutzung der Sporthalle abgefedert werden kann, auch wenn die tatsächliche Höhe zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war.

 

Die neue Gebührenpflicht sollte nach Meinung des SV Wacker Wallhausen e.V. kein Dauerzustand sein, sondern nur solange Bestehen bis die Finanzsituation der Gemeinde Wallhausen eine wesentliche Verbesserung erfährt. Der Grundsatz des kostenfreien Zugangs zu Sportstätten darf für uns nicht verloren gehen. Bis dahin sehen wir uns aber verpflichtet, einen gesellschaftlichen Beitrag zur Erhaltung der Sportstätten in der Gemeinde Wallhausen zu leisten und hoffen, dass dies auch durch die anderen Nutzer der Sporthalle mitgetragen wird. Ob die dafür eingeplanten Mittel aus der letzten Beitragserhebung ausreichend sind, wird sich erst in der Zukunft zeigen.

 

Der Vereinsvorstand bittet um Verständnis bei den Vereinsmitgliedern, diesen wichtigen Schritt zur finanziellen Beteiligung an der Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Wallhausen als Solidargemeinschaft und Bürger der Gemeinde Wallhausen mitzutragen. Dies soll zum Wohle aller Menschen in der Gemeinde Wallhausen erfolgen!

 

Mit sportlichen Gruß

 

Der Vereinsvorstand

Reinhard Breitenbach

Peter Hofmann

Sabine Hüttl

 

 

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