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Fehlinformationen zur "Zwangs-"Mitgliedschaft von Kindern in anderen Sportvereinen

Sehr geehrte Damen und Herren, Eltern, Vereinsmitglieder und Sportinteressierte,

 

aus gegebenen Anlass informiert der Vorstand des SV Wacker Wallhausen zum wiederholten Male über die Mitgliedschaften von Kindern in Sportvereinen, die eine Trainings- oder Spielgemeinschaft gebildet haben.

 

Zwischen dem SV Fortuna Brücken e.V. und dem SV Wacker Wallhausen e.V. besteht schon seit vielen Jahren eine Gemeinschaft für das Training und Spiel in der Sportabteilung Fußball für die Kinder im Alter von 3 bis 15 Jahren. Leider kommt es immer wieder zu Fehlinformationen der Eltern der betreffenden Kinder. Ob dies mit Absicht passiert oder aus Unwissenheit resultiert, ist hierbei nicht bekannt.

 

Es wird unter anderem durch Mitglieder des SV Fortuna Brücken e.V. behauptet, das Kind, welches an der Trainings- und Spielgemeinschaft teilnehmen möchte, muss aus versicherungstechnischen Gründen eine Mitgliedschaft im SV Fortuna Brücken e.V. abschließen, obwohl das Kind oder die Eltern bereits Mitglieder im SV Wacker Wallhausen e.V. sind. Gleichfalls werden die neuen Kosten für die Turnhallennutzung in Wallhausen, die als Gebühren ab dem 01.03.2019 durch die Gemeinde Wallhausen erhoben werden, angebracht.

 

Diese Aussagen sind FALSCH. Grundsätzlich genießen nämlich alle Mitglieder von Sportvereinen, welche dem Landessportbund Sachsen-Anhalt direkt oder indirekt angeschlossen sind, den Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag zwischen der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und dem Landessportbund Sachsen-Anhalt. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt vertritt dabei die Interessen des Sports von derzeit mehr als 333.500 Mitgliedern in mehr als 3.126 Sportvereinen in Sachsen-Anhalt. Allen Mitgliedern bietet die ARAG Sportversicherung Schutz und Sicherheit beim Training, Wettkampf und sonstigen sportlichen Veranstaltungen.

 

Dies bedeutet im Klartext, dass Kinder, welche bereis Mitglied im SV Wacker Wallhausen e.V. sind und an der Trainings- und Sportgemeinschaft beim SV Fortuna Brücken e.V. teilnehmen, schon über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Eine doppelte Mitgliedschaft ist ausdrücklich nicht notwendig und vom Landessportbund Sachsen-Anhalt auch nicht gewollt.

 

Ebenso können die neuen Gebühren für die Turnhallennutzung eine doppelte Mitgliedschaft in verschiedenen Sportvereinen nicht rechtfertigen, da der Kinder- und Jugendsport von der Gebührenerhebung durch die Gemeinde Wallhausen befreit ist, egal ob die Gruppe durch den SV Fortuna Brücken e.V. oder SV Wacker Wallhausen geleitet wird.

 

Wir erhoffen uns durch diese Meldung das Thema der doppelten Mitgliedschaft zu beenden. Bei Bekanntwerden von weiteren Fehlinformationen oder Beschwerden, steht Ihnen die Vereinsleitung des SV Wacker Wallhausen e.V. zur Verfügung.

 

Mit sportlichen Gruß

 

Der Vereinsvorstand

Reinhard Breitenbach

Peter Hofmann

Sabine Hüttl

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 24. Februar 2019

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