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Antrag auf Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerks bzw. Anzeige zum Abbrennen eines Feuerwerks


Rechtsgrundlagen

§§ 24 Abs. 1, 23, Abs. 2 und 22 Abs. 1.1 SprengV


Notwendige Unterlagen

  • Kopie eines Erlaubnisbescheids nach den §§ 7, 27 SprengG oder des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG
  • Ausnahmegenehmigung zum Erwerb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2

Gebühren

100,00 €


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

FB Gewerbe
EG Zi. 11
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
Telefon (034651) 383-440
Telefax (034651) 383-22


Formulare

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Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
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