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Durchführung und Anmeldung von Eheschließungen


Allgemeine Informationen

Öffnungs- bzw. Sprechzeiten

Montag 7.00 - 8.30 und 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 8.30 und 9.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 8.30 und 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 8.30 und 9.00 – 12.00 u. 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 7.00 - 8.30 und 9.00 – 12.30 Uhr

Eheschließungen außerhalb der Sprechzeiten erfolgen nach Absprache.


Sehr geehrte Hochzeitspaare,

wir freuen uns, dass Sie diesen bedeutsamen Schritt einer gemeinsamen Zukunft in unserem Standesamt begehen wollen. Wir werden alles dafür tun, dass Ihre Eheschließung der schönste Tag in ihrem Leben wird.

Hier wollen wir Ihnen unsere Trauzimmer vorstellen:

1. Rathaus in Kelbra (Kyffhäuser)








2. Martinikirche in Kelbra (Kyffhäuser)
(Achtung: Eheschließungen sind hier von Mai bis September möglich)










3. Trauzimmer im Schloss in Wallhausen

 

(Foto wird nachgereicht)

Informationen zur Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich) unabhängig vom Wohnsitz kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.

Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. 

Wohnen Sie beide oder einer von Ihnen in unserer Verbandsgemeinde, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Unterlagen hier anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den Anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft anzumelden.

 

Wenn Sie beide nicht in unserer Verbandsgemeinde wohnen, können Sie in unserem Standesamt heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich.

Einen Termin zur Eheschließung können Sie aber trotzdem schon vorher vereinbaren. Für eine persönliche Terminabsprache stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 


Notwendige Unterlagen

Hierbei handelt es sich nicht um eine verbindliche und abschließende Aufzählung. Wenn Sie beide seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren und volljährig sind, benötigen Sie grundsätzlich Beide:

 

Familienstand ledig:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reispass
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, die Ihnen von der Meldebehörde ausgestellt wird,
  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (wird ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung, falls einer der Eheschließenden zur Anmeldung nicht mit im Standesamt vorsprechen kann

Familienstand geschieden / verwitwet:

  •  einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, die Ihnen von der Meldebehörde ausgestellt wird,
  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (wird ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • eine Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.Bsp. rechtskräftiges/Aufhebungsurteil, Sterbeurkund (Scheidung im Ausland bedarf einer besonderen Anerkennung),
  • ggf. vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung, falls einer der Eheschließenden zur Anmeldu8ng nicht mit im Standesamt vorsprechen kann.

bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
  • Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern beim Jugendamt/Notar bereits begründet

 

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung:

 

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der Standesbeamte muss hier das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partners berücksichtigen. Da die Gesetzes in jedem Land anders sind und sich ständig Änderungen ergeben, kann hier nicht auf die Eheschleßungsvoraussetzungen eingegangen werden.

 

 


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
Telefon (034651) 383-520
Telefax (034651) 383-22

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


Unsere aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten finden Sie hier.