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3. Trauzimmer im Schloss in Wallhausen
(Foto wird nachgereicht)
Informationen zur Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich) unabhängig vom Wohnsitz kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Wohnen Sie beide oder einer von Ihnen in unserer Verbandsgemeinde, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Unterlagen hier anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den Anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft anzumelden.
Wenn Sie beide nicht in unserer Verbandsgemeinde wohnen, können Sie in unserem Standesamt heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich.
Einen Termin zur Eheschließung können Sie aber trotzdem schon vorher vereinbaren. Für eine persönliche Terminabsprache stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich nicht um eine verbindliche und abschließende Aufzählung. Wenn Sie beide seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren und volljährig sind, benötigen Sie grundsätzlich Beide:
Familienstand ledig:
Familienstand geschieden / verwitwet:
bei gemeinsamen Kindern:
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung:
Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der Standesbeamte muss hier das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partners berücksichtigen. Da die Gesetzes in jedem Land anders sind und sich ständig Änderungen ergeben, kann hier nicht auf die Eheschleßungsvoraussetzungen eingegangen werden.
Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra (034651) 383-520
(034651) 383-22
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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