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Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft/Mutterschaft


Allgemeine Informationen

Vater eine Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

 

Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit der Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon vor der Geburt möglich.

 

Die Vaterschaft kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Anerkennung wird nur mit der Zustimmung der Mutter wirksam.


Notwendige Unterlagen

- Personalausweis/Reisepass

 

- Geburtsurkunde des Vaters/der Mutter

 

- evtl. Geburtsurkunde des Kindes

 

Es ist auch eine getrennte Zustimmung der Mutter möglich.

 

 


Gebühren

Die Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist in Sachsen-Anhalt gebührenfrei.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
Telefon (034651) 383-520
Telefax (034651) 383-22

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
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