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Geschwisterkindermäßigung in Sachsen-Anhalt dauerhaft sichern - Familien vor höheren Kita-Beiträgen schützen!

Wir fordern den Landtag von Sachsen-Anhalt auf, die erweiterte Geschwisterkindermäßigung nach § 13 Abs. 4 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG LSA) über den 31. Dezember 2026 hinaus dauerhaft gesetzlich zu sichern.

Die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen noch im Jahr 2026 geschaffen werden, damit Familien ab dem 1. Januar 2027 nicht durch zusätzliche Betreuungskosten belastet werden.

Familien brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit - keine neuen finanziellen Belastungen zum Jahreswechsel!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Goldene Aue
Mi, 28. Oktober 2026

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