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Wir fordern den Landtag von Sachsen-Anhalt auf, die erweiterte Geschwisterkindermäßigung nach § 13 Abs. 4 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG LSA) über den 31. Dezember 2026 hinaus dauerhaft gesetzlich zu sichern.
Die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen noch im Jahr 2026 geschaffen werden, damit Familien ab dem 1. Januar 2027 nicht durch zusätzliche Betreuungskosten belastet werden.
Familien brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit - keine neuen finanziellen Belastungen zum Jahreswechsel!

Mi, 02. September 2026
Mi, 26. August 2026
Die Förderung ermöglicht es, notwendige Maßnahmen umzusetzen und die Sireneninfrastruktur in den ...
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