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Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
Am Mittwoch den 16.12.2020 startet infolge der gestiegenen Corona-Infektionszahlen ein weiterer Lockdown. Dieser hat Auswirkungen auf den Betrieb der Kindertagesstätten und Horte der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.
Ab dem 16.12.2020 bieten diese nur noch eine Notbetreuung an.
Die Verordnung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt legt fest: Für die Tage von Mittwoch 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich.
Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden.
Der Antrag kann hier heruntergeladen werden:
Bitte beachten Sie:
Da die Einrichtungen nicht die volle Zeit besetzt sind, geben Sie bitte Ihre ausgefüllten Anträge wie folgt ab:
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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