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Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde

Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

Am Mittwoch den 16.12.2020 startet infolge der ge­stie­ge­nen Co­ro­na-In­fek­ti­ons­zah­len ein weiterer Lockdown. Dieser hat Aus­wir­kun­gen auf den Betrieb der Kin­der­ta­ges­stät­ten und Horte der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.

Ab dem 16.12.2020 bieten diese nur noch eine Not­be­treu­ung an.

Die Ver­ord­nung der Lan­des­re­gie­rung von Sach­sen-An­halt legt fest: Für die Tage von Mittwoch 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Über­gangs­pha­se. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich.

Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Not­be­treu­ung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem sys­tem­re­le­van­ten Bereich be­schäf­tigt sind. Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Be­stä­ti­gung  des je­wei­li­gen Ar­beit­ge­bers bzw. Dienst­vor­ge­setz­ten bzw. bei Selb­stän­di­gen durch schrift­li­che Ei­gen­aus­kunft nach­ge­wie­sen werden.

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden:

Bitte beachten Sie: 

Da die Einrichtungen nicht die volle Zeit besetzt sind, geben Sie bitte Ihre ausgefüllten Anträge wie folgt ab:

  • Entweder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen,
  • Per E-Mail senden an:
  • Per Fax an: 034651 38322

 

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Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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