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Gesundheitsbescheinigung für Kindertageseinrichtungen

Gesundheitsbescheinigung für Kindertageseinrichtungen

(Kitas und Horte)

 

Gemäß Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.02.2021 müssen die Eltern vor Beginn der Betreuung nach dem 28.02.2021 einmalig eine schriftliche Bestätigung über den Gesundheitszustand ihres Kindes abgeben.

Diese Gesundheitsbescheinigung ist ab dem 1.3.2021 ausgefüllt in der jeweiligen Kita oder Hort der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" abzugeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Goldene Aue
Mi, 24. Februar 2021

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