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Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berga - Teilbereich „Sondergebiet Solarpark Berga“ beschlossen.
Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Solarpark, gemäß § 11 BauNVO sowie einer gemischten Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO im Bereich des nördlich an den künftigen Solarpark angrenzenden Flurstücks 740 der Flur 3 in der Gemarkung Berga.
Parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Berga- Teilbereich „Sondergebiet Solarpark Berga“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „Sondergebiet Solarpark Berga“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss dafür ist in der öffentlichen Gemeinderatsitzung der Gemeinde Berga am 10.12.2020 gefasst worden.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche nach landwirtschaftlicher Vornutzung entsprechend Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die nach Beendigung der wirtschaftlichen Nutzung durch den Landwirtschaftsbetrieb und nach Abbruch der noch vorhandenen maroden einsturzgefährdeten Stallgebäude und eines Stahlbetonsilos mit einem Solarpark bebaut werden soll.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Berga- Teilbereich „Sondergebiet Solarpark Berga“ mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Sondergebiet Solarpark Berga“ mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag werden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.05.2021 bis zum 02.07.2021 während der Dienstzeiten
Montag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Mittwoch | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Freitag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, im Raum 08 öffentlich ausgelegt. (bedingt durch die Corona-Pandemie werden nur telefonische Termine vergeben.)
Stellungnahmen zu den o. g. Vorentwürfen können bis zum 02.07.2021 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8, 06537 Kelbra oder per E-Mail an abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
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06537 Kelbra (Kyffhäuser)
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