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Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis, denn es finden insgesamt mehr als 1000 Wahlen in den Landkreisen, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie Ortschaften statt. Die Wähler entscheiden, wer ihre Interessen vor Ort am besten repräsentiert und für sie eintritt. Kommunalpolitik findet praktisch vor der eigenen Haustür statt. Was dort entschieden wird, betrifft die Menschen vor Ort ganz konkret.

 

Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte kümmern sich um vieles. Auch entscheiden sie, welche Projekte mit dem vorhandenen Haushalt in ihrer Gemeinde oder Verbandsgemeinde umgesetzt werden. Zum Beispiel liegt es in ihrer Hand, ob ein neuer Jugendclub gebaut, das Geld für die Sanierung eines Kindergartens oder einer Straße ausgegeben wird.

 

Wer darf wählen?

Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde oder Verbandsgemeinde wohnen und vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

 

Wer wird gewählt?

Der Gemeinderat/Verbandsgemeinderat besteht aus den zu wählenden ehrenamtlichen Mitgliedern und wird von den Bürgern der Gemeinde/Verbandsgemeinde für fünf Jahre gewählt. Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.

 

Wie wird gewählt?

Sie haben drei Stimmen, die Sie ganz nach Belieben vergeben können. Entweder Sie geben alle drei Stimmen einer Person oder aber Sie verteilen Ihre Stimmen auf mehrere Personen, Parteien oder Wählergruppen. Sie dürfen zwar weniger als drei Stimmen abgeben, aber nicht mehr. Sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig!

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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