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Kreistagswahl

Der Kreistag ist für alle Angelegenheiten zuständig, die den Landkreis betreffen, die also über die unmittelbaren Belange der Stadt bzw. der Gemeinde hinausgehen. Wie zum Beispiel das Rettungswesen oder der öffentliche Personennahverkehr.

 

Wer darf wählen?

Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes und EU-Bürger, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen und vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

 

Wer wird gewählt?

Der Kreistag besteht aus den zu wählenden ehrenamtlichen Mitgliedern und wird von den Bürgern eines Landkreises für fünf Jahre gewählt. Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.

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Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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