Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteRathaus Kelbra | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Vorläufiger Reisepass


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes oder Express-Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Gültigkeit des Dokumentes:
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.


Notwendige Unterlagen

alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) Geburtsurkunde und Eheurkunde (wenn verheiratet, verwitwet oder geschieden). Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.

 

Anforderungen an das Lichtbild:

Frontalaufnahme nach internationalem Standard.


Gebühren

26,00 Euro


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Einwohnermeldewesen
Zimmer 2
Lange Straße 8
06528 Kelbra
Telefon (034651) 383-510 und 511
Telefax (034651) 383-22

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


Unsere aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten finden Sie hier.