Kinderdokumente
Allgemeine Informationen
Welche Dokumente können für minderjährige Kinder beantragt werden?
- Kinderreisepass
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gültigkeit des Dokuments:
1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Hinweis:
Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) oder Reisepass zu beantragen.
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme (biometrisch).
Notwendige Unterlagen
1. alter Kinderausweis oder Kinderreisepass, Geburtsurkunde sowie Einverständnis (Erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
2. 1 Lichtbild aktuellen Datums
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme (biometrisch).
Gebühren
13,00 Euro, Verlängerung bzw. Aktualisierung 6,00 Euro
Ansprechpartner
Geschäftsbereich IILange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
Einwohnermeldewesen
Zimmer 2
Lange Straße 8
06528 Kelbra
(034651) 383-510 und 511
(034651) 383-22
Formulare
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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