Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Der Kirchenaustritt muss persönlich bei dem Standesamt erklärt werden, in dem die erklärende Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat.
Die Erklärung zum Kirchenaustritt kann zudem auch bei einem Notar erklärt werden, diese Erklärung wird dann allerdings erst mit Eingang beim Wohnsitzstandesamt wirksam.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
falls vorhanden eine Taufbescheinigung
Gebühren
30,00 € (gemäß Allgemeine Gebührenordnung Land Sachsen-Anhalt)
Ansprechpartner
Geschäftsbereich IILange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
(034651) 383-520
(034651) 383-22
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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