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In der zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am 08.06.2017 wurde der Beschluss zur Neufassung der Finanzordnung einstimmig angenommen. Somit treten folgende Änderungen zu den Mitgliedsbeiträgen bereits zum 01.07.2017 in Kraft:
Erwerbstätige: | 8,00 € / Monat |
Ehepaare/Partnerschaften: | 11,00 € / Monat |
Ermäßigungsberechtigte**: | 3,00 € / Monat |
Kinder (bis 6. Lebensjahr)*: | 1,00 € / Monat |
* Sind die Eltern bereits Mitglieder, so ist das 2. Kind (bis 18. Lebensjahr) sowie jedes nachfolgende Kind (bis 18. Lebensjahr) beitragsfrei.
** Empfänger von ALG II, Schüler, Berufsschüler, Studierende, Auszubildende, BFDler, FÖJler, Rentner
Weiterhin tritt folgende Änderung zum 01.07.2017 in Kraft:
Die Überarbeitung der bisherigen Finanzordnung ist aufgrund der angespannten Finanzsituation der Gemeinde Wallhausen notwendig geworden. Es ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, dass die Nutzungsbebühren für die Sporthalle Wallhausen bzw. sonstiger weiterer Sportanlagen angehoben werden und somit eine deutliche Mehrbelastung auf den SV Wacker Wallhausen e.V. zukommen wird. Es wird hierzu auch auf die laufende Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung verwiesen.
Da bisher alle Vereinsmitglieder von den umfangreichen Annehmlichkeiten und Sportförderungen in den letzten Jahrzehnten der Gemeinde Wallhausen profitiert haben, ist es nunmehr auch eine Pflicht des SV Wacker Wallhausen e.V. der Gemeinde Wallhausen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und einen Beitrag zum Erhalt des gesellschaftlichen Lebens in Wallhausen zu leisten.
Weitergehende Informationen können beim Vereinsvorstand oder in den regelmäßigen Sitzungen des Gemeinderats Wallhausen eingeholt werden.
Peter Hofmann
Stellvertretender Vereinsvorsitzender
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