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Beschränkung der Verwendung von Trinkwasser

Amtliche Meldung des Wasserverbands "Südharz" vom 04.06.2018:
 

Der Wasserverband "Südharz" beschränkt ab sofort und bis auf Widerruf die Verwendung von Trinkwasser aus seinem Leitungsnetz für die nachfolgend genannten Zwecke in seinem gesamten Verbandsgebiet:

- Gärten, Rasenflächen, Spiel- und Sportplätzen, Parks, Hof-, Straßen- und Wegeflächen zu bewässern,

- Fahrzeuge aller Art mit Trinkwasser zu waschen oder abzuspritzen,

- private Schwimmbecken zu befüllen,

- Übungen der Feuerwehren durchzuführen, bei denen auf das Trinkwassernetz zurückgegriffen wird.

 

Darüber hinaus sind alle Bürger angehalten, den Wasserverbrauch so gering wie möglich zu halten und mit Trinkwasser sorgsam umzugehen.

 

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Nur so ist die allgemeine Wasserversorgung im Verbandsgebiet aufgrund der anhaltenden Trockenheit sichergestellt.

 

Das Versorgungsgebiet Allstedt (Allstedt, Klosternaundorf, Wolferstedt, Nienstedt, Einzingen, Niederröblingen, Katharinenrieth, Mittelhausen, Einsdorf, Winkel) ist von der Beschränkung nicht betroffen. Hier erfolgt die Versorgung mit Fernwasser bereits aus der Rappbode-Talsperre.

 

gez.

Dr. Parnieske-Pasterkamp

Verbandsgeschäftsführerin

 

Wasserverband "Südharz"

Am Brühl 7

06526 Sangerhausen

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