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Express-Reisepass


Allgemeine Informationen

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der Express-Reisepass wird ausgestellt, wenn der Passbewerber das Dokument innerhalb einer Woche benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauches möglich ist.

Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalen Standards.

Gültigkeit des Dokumentes:
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.


Notwendige Unterlagen

alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburtsurkunde und  Eheurkunde (wenn verheiratet, verwitwet oder geschieden).


Gebühren

91,00 Euro für 32-Seiten-Pässe, die für Personen ab 24 Jahren
ausgestellt werden,
69,50 Euro für Personen unter 24 Jahren,
113,00 Euro für 48-Seiten-Pässe, die für Personen ab 24 Jahren
ausgestellt werden,
91,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Einwohnermeldewesen
Zimmer 2
Lange Straße 8
06528 Kelbra
Telefon (034651) 383-510 und 511
Telefax (034651) 383-22

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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