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Folgende Urkunden können ausgestellt werden: - Geburtsurkunden, - Eheurkunden, - Sterbeurkunden. Die Urkunden erhalten Sie von dem Standesamt, dass den Personenstandsfall beurkundet hat. Zum Beispiel: Eheschließung in Kelbra (Kyffhäuser) – zuständig St.Amt „Goldene Aue“ in Kelbra (Kyffhäuser) oder Geburt in Sangerhausen – zuständig Standesamt Sangerhausen Hinweis: Die Personenstandsbücher enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können die Urkunden auch schriftlich beantragen. Diese werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid zugesandt. Für die schriftliche Beantragung sind folgende Angaben wichtig:
Die Gebühren sind in der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Die aktuellen Gebühren: Personenstandsurkunde (Geburts, -Ehe -und Sterbeurkunde): 10 Euro Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt wird, kostet die Hälfte der Gebühr. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
(034651) 383-520
(034651) 383-22
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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