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In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 18.05.2020 wurde der Beschluss "Aussetzung der Erhebung der Kindertagesstättenbeiträge für den Monat Mai 2020 für die Kinder, die nicht in einer Einrichtung der Verbandsgemeinde betreut werden" gefasst.
Auf der Grundlage des gemeinsamen Runderlasses der beiden Ministerien vom 30.04.2020 besteht die Möglichkeit, die Erhebung von Kindertagesstättenbeiträgen für Familien, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben, für Monat Mai auszusetzen.
Für Familien, die ihre Kinder im gesamten Monat Mai nicht in Einrichtungen der Verbandsgemeinde betreuen lassen, werden daher keine Beiträge erhoben.
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