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Informationen zu den Wahlen am 06.06.2021

Wahlbenachrichtigung

In diesem Jahr werden anstatt der gewohnten Wahlbenachrichtigungskarten Wahlbenachrichtigungsbriefe versandt. Bis zum 16.05.2021 sollte jeder Wahlberechtigte in der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" seinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Wahlbehörde nach seinem Wahlrecht erkundigen. Diese Anskunft erhalten Sie vom Eihnwohnermeldeamt bei Vorlage eines Ausweises oder Passes.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert oder erkrankt sind, können bereits im Vorfeld durch Briefwahl ihre Stimme abgeben. Briefwahlunterlagen können mit der ausgefüllten Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes per Fax, per E-Mail oder persönlich (jedoch nicht telefonisch) bei der Wahlbehörde beantragt werden. Auf der Internetseite der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" bieten wir die Möglichkeit der elektronischen Beantragung unter folgendendem Link:

http://www.wahlschein.de/15087250

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt, sobald alle erforderlichen Bestandteile in der Wahlbehörde vorrätig sind (voraussichtlich ab der 21. Kalenderwoche).

Ab der 21. Kalenderwoche bis zum 04.06.2021, 18:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" zu den Öffnungszeiten Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen. Bitte denken Sie an die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, falls Sie eine andere Person (z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder etc.) mit der Abholung betrauen.

Wichtig ist, dass der Briefwähler die Wahlbriefe rechtzeitig in die Post gibt bzw. bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss an der angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Deshalb sollten die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, den 03.06.2021 abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief  später abschickt, trägt das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können. Das sollte vor allem bei Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland beachtet werden. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten die Nutzung des Kurierdienstes zum Auswertigen Amt in Berlin an. Hierbei müssen jedoch längerfristige Laufzeiten beachtet werden. Nähere Auskunft können die zuständigen Auslandsvertretungen geben. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen ist ebenfalls im Internetangebot des Bundeswahlleiters zu finden.

In Deutschland erfolgt der Versand der Wahlbriefe über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunernehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Goldene Aue
Mi, 28. April 2021

Weitere Meldungen

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Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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