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Hochwasserschutz im Ortsteil Tilleda

Fördermittelgeber

1. Veranlassung

In den vergangenen Jahren kam es in Tilleda immer wieder zu Überflutungen von Grundstücken und Straßen bei Starkregenereignissen. Durch die Lage am Nordrand des Kyffhäusergebirges ist Tilleda besonders unwettergefährdet. Hier treten verstärkt lokale Starkregen auf, die aufgrund des steilen Gefälles der Hänge in kurzer Zeit zu sehr hohen Abflüssen führen. Dadurch kommt es zu Hoch­was­ser in den Gewäs­sern Wolweda und Klinge sowie zu Wild­ab­flüs­sen von den süd­lich der Orts­lage gele­ge­nen Hängen.

Die Stadt Kelbra beantragte beim Landesverwaltungsamt (LVWA) Sachsen-Anhalt Mit­tel aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent­wick­lung zur Umsetzung von Hoch­­was­ser­schutz­maß­nah­men im OT Tilleda, die bewilligt wurden. In einer ersten Stufe erfolgen nun die Planungen. Vorbehaltlich der Planungsergebnisse der beauftragten Untersuchungen sind zunächst folgende Maßnahmen vorgesehen (Änderungen vorbehalten):

Luftbild Tilleda

2. Beschreibung des Vorhabens

Für eine Verminderung der Hochwassergefährdung von Grundstücken plant die Stadt Kelbra verschiedene Maßnahmen zur Abflussregelung bei wild abfließendem Wasser und eine Verbes­serung des hydraulischen Abflussvermögens der Wolweda.

  • Maßnahme M 1:
    Fassung und Ableitung des Wassers von den südlichen Hängen des Kyffhäusers und Überleitung in das Grabensystem vom Parkplatz Königspfalz

    Mit dieser Maßnahme sollen Überflutungen der L 220 und der tief liegenden Grundstücke an der Straße durch Wildabflüsse von den Nordhängen des Kyffhäusers vermieden werden.

  • Maßnahme M 2:
    Gezielte Überleitung von Wildabflüssen von der Prof. Paul-Grimm-Straße in das Grabensystem (Zuläufe zum Pfüffeler Bach)

    Da Maßnahme M 1 allein nicht ausreicht, um Überflutungen der weiter unterhalb liegenden Grundstücke in Tilleda zu vermindern, ist ergänzend Maßnahme M 2 vorgesehen. Mit M 2 sollen Überflutungen des am tiefsten liegenden Grundstückes an der Prof. Paul-Grimm-Straße (im Bereich der Kurve) durch einfache Maßnahmen wie die Absenkung des Straßenbordes und Schaf­fung einer Überleitung in den bestehenden Wiesengraben (ebenfalls Teil des Graben­sy­stems Pfüffeler Bach) vermieden werden.

  • Maßnahme M 3:
    Neubau eines Verteilerbauwerkes zur Überleitung von Hochwasser der Wolweda in einen Entlastungsgraben (Ableitung in Erddoline Pfingstberg)

    Hier ist vorgesehen, an der Seestraße zur hydraulischen Entlastung der Wolweda einen Abschlag in Form eines Verteilerbauwerkes zu errichten und einen Teil des Hochwassers in Richtung Grabensystem der Schafsschwemme zu leiten. Hierzu muss das Grabensystem ertüchtigt und ausgebaut werden (siehe M 4).

  • Maßnahme M 4:
    Neuregelung des Abflussregimes der Schafsschwemme mit Einbindung in den Entlastungsgraben (M 3)

    Das Grabensystem der Schafsschwemme wird grundlegend ertüchtigt und so ausgebaut, dass es in Richtung des neu angelegten bzw. ertüchtigten Entwässerungsgrabens vom Verteiler­bau­werk (M 3) entwässert. Hierzu werden Rohrdurchlässe erneuert und als Verteilerbauwerk umge­baut.

  • Maßnahme M 5:
    Neubau eines Schlammfanges an der Wolweda – An den Gärten

    Zum Schutz der Unterlieger ist vor der fast rechtwinkligen Gewässerbiegung der Bau eines Schlammfanges in einem öffentlich zugänglichen Abschnitt vorgesehen. Damit soll eine verbes­serte vorsorgende Gewässerunterhaltung an besonderen Gefahrenpunkten ermöglicht werden.

 

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