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Bekanntmachung

  

Beschluss des Stadtrates der Stadt Kelbra über die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“ gemäß §3 Abs. 2 BauGB


Kelbra - Bergstraße

Der Stadtrat der Stadt Kelbra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“ beschlossen sowie den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“, Stand April 2021, mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Satzungsgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Kelbra. Es umfasst das Flurstück 47/1 in der Flur 7 der Gemarkung Kelbra im Landkreis Mansfeld Südharz.

Gemäß §13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Ergänzungssatzung nach den Vorschriften der §§3 Abs. 2 und 4Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß §2a BauGB, von der Angabe gemäߧ3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und §10a Abs. 1 BauGB abgesehen; §4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“, Stand April 2021, mit Begründung liegt in der Zeit vom 26.07.2021 bis zum 27.08.2021 während der Dienstzeiten

 

Montag

7:30 Uhr - 12:00 Uhr

 

Dienstag

7:30 Uhr - 12:00 Uhr

13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch

7:30 Uhr - 12:00 Uhr

 

Donnerstag

7:30 Uhr - 12:00 Uhr

13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag

7:30 Uhr - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

für Jedermann zur Einsicht in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, im Raum 08 öffentlich aus. (Bedingt durch die Corona-Pandemie werden außer Dienstag und Donnerstag nur telefonische Termine vergeben, Telefonnummer 034651-383-0.)

Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.vwg-goldene-aue.de; Menüpunkt: Verwaltung - Bekanntmachungen

Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“, Stand April 2021 können bis zum 27.08.2021 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8, 06537 Kelbra oder per E-Mail an abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach §4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die o. g. Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

[Textfassung (als PDF)]

 

 

Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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