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Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Kelbra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“ beschlossen sowie den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“, Stand April 2021, mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Satzungsgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Kelbra. Es umfasst das Flurstück 47/1 in der Flur 7 der Gemarkung Kelbra im Landkreis Mansfeld Südharz.
Gemäß §13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Ergänzungssatzung nach den Vorschriften der §§3 Abs. 2 und 4Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß §2a BauGB, von der Angabe gemäߧ3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und §10a Abs. 1 BauGB abgesehen; §4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“, Stand April 2021, mit Begründung liegt in der Zeit vom 26.07.2021 bis zum 27.08.2021 während der Dienstzeiten
Montag |
7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
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Dienstag |
7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Mittwoch |
7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
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Donnerstag |
7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Freitag |
7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
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für Jedermann zur Einsicht in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, im Raum 08 öffentlich aus. (Bedingt durch die Corona-Pandemie werden außer Dienstag und Donnerstag nur telefonische Termine vergeben, Telefonnummer 034651-383-0.)
Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.vwg-goldene-aue.de; Menüpunkt: Verwaltung - Bekanntmachungen
Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung Nr. 3 „Bergstraße, Kelbra“, Stand April 2021 können bis zum 27.08.2021 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8, 06537 Kelbra oder per E-Mail an abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach §4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die o. g. Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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